Informationen zum Pauschalreiserecht

 

 

Formblatt zum Pauschalreiserecht (EU)

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Royal Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Royal Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Royal Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz1 65189 Wiesbaden abgeschlossen.

Royal Touristik GmbH, Honrather Str.16 51109 Köln Tel.: 0221 7326802, Fax: 0221-7326803 info@royaltouristik.de

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags (Artikel 250 § 3 EGBGB).

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalpreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Royal Touristik GmbH hat hierzu eine Insolvenzversicherung mit der oben aufgeführten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Reisenden können diese Versicherung wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Royal Touristik GmbH verweigert werden.

Die Richtlinie (EU) 2015/2302, in Form des nationalen Rechts, können Sie über die Internetseite aufrufen: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Informationspflichten gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB:

Mit unserer Reiseausschreibung, unseren allgemeinen Informationen und unseren Reisebedingungen erhalten Sie alle wesentlichen Informationen vor Abschluss des Pauschalreisevertrages, und zwar:

• Bestimmungsort(e) und Anzahl der Übernachtungen pro Bestimmungsort / Reiseroute

• Transportmittel (Merkmale und Klasse)

• Reisedatum und ungefähre Uhrzeiten der Hin- und Rückreise (Tagfahrten)

• Unterkunft (Hauptunterkünfte namentlich, Lage und Merkmale)

• Mahlzeiten

• Besichtigungen, Ausflüge und Eintritte, die im Reisepreis inklusive sind

• die Sprache der zu erbringenden Leistungen

• Name und Kontaktdaten des Reiseveranstalters

• Reisepreis und sonstige Kosten, für die der Reisende ggfs. aufkommen muss

• Zahlungsmodalitäten

• Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Reise und spätester Zeitpunkt einer möglichen Absage durch den Reiseveranstalter

• Einreisebestimmungen des Bestimmungslandes

• Stornobedingungen für den Reisenden

• Hinweis zum möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Erstinformation (seit 23.02.2018 gesetzlich vorgeschrieben).

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